Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Bau-, Renovierungs-, Umzugs- und Reinigungsleistungen
Issa Bau & Renovierung
Dorfstraße 109
21734 Oederquart
Deutschland
Telefon:+49 15565 129677
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend „AN") und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG") über die Erbringung von Bau-, Renovierungs-, Umzugs-, Entsorgungs-, Reinigungs- und Montageleistungen geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der AN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Für Bauverträge mit Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden Vorschriften des Bauvertragsrechts (§§ 650a ff. BGB). Für Bauleistungen kann die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) vereinbart werden, sofern dies ausdrücklich schriftlich erfolgt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des AN oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen AGB. Nachträglich gewünschte Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (z. B. beim Kunden vor Ort), besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der AG wird hierüber gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der AN erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
Bau & Renovierung: Trockenbau, Spachteln & Streichen, Bodenverlegung, Fassadenrenovierung
Garten & Außenanlagen: Gartenpflege, Gartengestaltung, Rasenmähen & Hecken schneiden, Pflasterarbeiten
Umzug & Entsorgung: Privatumzüge, Geschäftsumzüge, Haushaltsauflösung, Entrümpelung, Transport & Verpackungsservice
Abbruch & Rückbau: Küchenabbruch, Wandsanierung, Entkernung
Reinigung: Büroreinigung, Praxisreinigung, Haushaltsreinigung, Bauendreinigung, Fenster- und Teppichreinigung
Hausmeister & Montage: Hausmeisterservice, Küchenmontage, Möbelmontage, Reparaturen & Instandhaltung
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Auftrag individuell festgelegt. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Der AN ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Subunternehmer einzusetzen, sofern keine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der AG ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
(2) Der AG hat insbesondere sicherzustellen:
Freien Zugang zu allen Arbeitsbereichen
Bereitstellung von Wasser, Strom und sanitären Anlagen, sofern erforderlich
Entfernung von Hindernissen und beweglichen Gegenständen
Anwesenheit eines Ansprechpartners oder Übergabe von Schlüsseln
Sicherung von Wertgegenständen und empfindlichen Gegenständen
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, falsche oder verspätete Angaben des AG entstehen, können zusätzlich berechnet werden.
(4) Bei Umzugsleistungen ist der AG verpflichtet, besonders empfindliche, wertvolle oder gefährliche Gegenstände vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Ein vereinbarter Festpreis gilt nur für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Bei umfangreichen Bau- und Renovierungsprojekten ist der AN berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Abschlagszahlungen dürfen jeweils 80 % des Wertes der erbrachten Leistung nicht überschreiten.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(6) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den AG ist nur zulässig, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Ausführung und Termine
(1) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Umstände, die der AN nicht zu vertreten hat, berechtigen zur angemessenen Verschiebung der Leistung.
(2) Der AG ist verpflichtet, den AN unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Ausführung der Leistung beeinträchtigen könnten.
(3) Bei Bau- und Renovierungsarbeiten gelten die anerkannten Regeln der Technik als vereinbarte Beschaffenheit.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der AG verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen, sofern nicht nach Art der Leistung eine Abnahme entbehrlich ist.
(2) Der AG darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
(3) Bei Bauverträgen mit Verbrauchern gilt § 650g BGB. Der AN wird den AG nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern und eine angemessene Frist setzen.
(4) Eine Abnahmefiktion tritt ein, wenn der AG die Abnahme nicht innerhalb einer vom AN gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Der AN gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt:
Bei Bauwerken und Bauleistungen: 5 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
Bei sonstigen Werkleistungen: 2 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB
(3) Bei Verträgen mit Unternehmern kann die Gewährleistungsfrist durch Individualvereinbarung auf 1 Jahr verkürzt werden.
(4) Mängelansprüche des AG setzen voraus, dass der AG den Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigt.
(5) Der AN ist berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerstellung nach eigener Wahl vorzunehmen.
§ 9 Haftung
(1) Der AN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf 20.000 Euro pro Schadensfall.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des AN.
(2) Der AG ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder zu verpfänden, solange die Forderungen nicht vollständig beglichen sind.
§ 11 Kündigung und Rücktritt
(1) Der AG kann den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bei Bauverträgen mit Verbrauchern gilt § 648 BGB.
(2) Bei Stornierung durch den AG nach Auftragserteilung werden folgende Stornogebühren fällig, sofern nicht höhere Kosten nachgewiesen werden:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 % der Auftragssumme
Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der Auftragssumme
Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80 % der Auftragssumme
Danach: 100 % der Auftragssumme
(3) Dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 12 Datenschutz
(1) Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des AG ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG).
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des AN, die unter [Link zur Datenschutzerklärung] abrufbar ist.
(3) Die AGB und die Datenschutzerklärung sind getrennt voneinander zu betrachten und bilden keine Einheit.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen nicht durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Schutz gewährt wird.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des AN.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der bisherige Hinweis auf diese Plattform darf nicht mehr verwendet werden .

